Bei Übergabe einer Maschine bestätigt das Mitglied den Empfang des Gerätes und die Kenntnisnahme der Ausleihordnung.

Die Ausleihordnung dient auch als Grundlage für die Abrechnung des Versicherung- und Wartungsbeitrags.

 

Ausleihordnung zum Download (PDF-Datei)